In der öffentlichen Vergabe ergeben sich besondere Herausforderungen für Startups und KMU, die es in der Antragstellung und in der Auftragsakquisition zu berücksichtigen gilt. Unter der Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen für Startups und KMU werden in der Veranstaltung konkrete Praxistipps ausgearbeitet und passende Strategien vorgestellt, die über eine einfache Bewerbung um existierende Ausschreibungen hinaus gehen.
Öffentliche Aufträge bieten für Unternehmen nahezu aller Wirtschaftszweige interessante Geschäftsmöglichkeiten. In Deutschland vergibt die öffentliche Hand jährlich Aufträge im Wert von bis zu 500 Milliarden Euro. Auch für Start-ups ergeben sich interessante Auftragsmöglichkeiten. Unternehmen, die sich an Ausschreibungsverfahren beteiligen möchten, sollten sich mit den Grundlagen des Vergaberechts auskennen. Diese betreffen die Auftragsrecherche, die Verfahrensarten, die Formalitäten bei der Angebotsabgabe und die Möglichkeiten, seine Rechte als Bieter durchzusetzen. Insbesondere für Start-ups stellen die Eignungsanforderungen, d.h. die Nachweise, mit denen Unternehmen ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit belegen müssen, eine besondere Herausforderung dar. Außerdem ist es für Start-ups besonders wichtig bei Ausschreibungsverfahren, die nicht öffentlich bekannt gemacht werden, über geeignete Marketingaktivitäten in den Fokus der öffentlichen Hand zu rücken.
Referenten
Tobias Oest, Rechtsanwalt, LL.M., M.Eng., Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Oexle Kopp-Assenmacher Lück, Köln, www.oklp.de
Katharina Strauß, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, KUNZ Rechtsanwälte, Koblenz, www.kunzrechtsanwaelte.de
Dagmar Lübeck, Leiterin des IHK/HWK-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz, EIC Trier – IHK/HWK-Europa- und Innovationscentre GmbH, www.eic-trier.de.
Ansprechperson bei Rückfragen:
Mara Schuler-Bermann
mara.schulerbermann@uni-saarland.de