Seit 2018 verpflichtet die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) jedes Unternehmen – auch z.B. Einzelbetreiber von Webshops – ein Datenschutzmanagementsystem einzurichten. Dieses umfasst ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, TOM, Einwilligungen, Datenschutzerklärungen (jeweils für Shopbesucher, sonstige Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Empfänger von Newsletter) und datenschutzkonforme Verträge mit Auftragsverarbeitern.
Bei Pflichtverstößen drohen Bußgelder. Die Höhe bestimmt sich nach dem Umsatz: https://whitefield.legal/bussgeldrechner/
Dieses Kurzseminar dauert ca. drei Stunden. Es wurde in dieser Form bereits im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen bei IHK, Berufsverbänden und Wirtschaftstagungen gehalten. Sie erfahren knapp und informativ welche Anforderungen die DSGVO stellt und wie diese im Betrieb umzusetzen sind.
Sie gelangen zur Veranstaltung, indem Sie sich über untenstehenden Link anmelden.
Ansprechpartner:
Jörg Arweiler
j.arweiler@univw.uni-saarland.de
T.: 0681 / 302 – 6598
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